Neue Abschreibung für Vermieter geplant!

Wie das Bundesfinanzministerium heute veröffentlichte, ist zur Förderung des Wohnungsbaus die Einführung einer neuen ‪#‎Sonderabschreibung‬ (§ 7b EStG) geplant.

Kurz die Einzelheiten:

  • In den ersten 3 Jahren sollen bis zu 35 % der Gebäudeanschaffungskosten (max. 2.000,00 EUR pro qm) abgeschrieben werden können (12%, 12% und 11% pro Jahr).
  • Die ‪#‎Abschreibung‬ gilt nur für neue ‪#‎Gebäude‬ oder ‪#‎Wohnungen‬ in Gebieten mit „angespannten Wohnungsmärkten“. Die Gebiete werden vorab gesondert definiert.
  • Die Gebäude müssen anschließend mindestens 10 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden.
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3.000,00 EUR pro qm nicht überschreiten.
  • Bauantrag oder Bauanzeige müssen nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2019 gestellt werden.
  • Über das Gesetzgebungsverfahren halten wir Sie wie immer auf dem Laufenden!

Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2016/02/2016-02-03-Mietwohnungsneubau.html

Autor: Dr. Thomas Klein (Facebook, Google+)