Neue Abschreibung für Vermieter geplant!
Wie das Bundesfinanzministerium heute veröffentlichte, ist zur Förderung des Wohnungsbaus die Einführung einer neuen #Sonderabschreibung (§ 7b EStG) geplant.
Kurz die Einzelheiten:
- In den ersten 3 Jahren sollen bis zu 35 % der Gebäudeanschaffungskosten (max. 2.000,00 EUR pro qm) abgeschrieben werden können (12%, 12% und 11% pro Jahr).
- Die #Abschreibung gilt nur für neue #Gebäude oder #Wohnungen in Gebieten mit „angespannten Wohnungsmärkten“. Die Gebiete werden vorab gesondert definiert.
- Die Gebäude müssen anschließend mindestens 10 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden.
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3.000,00 EUR pro qm nicht überschreiten.
- Bauantrag oder Bauanzeige müssen nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2019 gestellt werden.
- Über das Gesetzgebungsverfahren halten wir Sie wie immer auf dem Laufenden!