Mehr Zeit für die wichtigen Dinge

Ordnungs­mäßig, fristgerecht, effizient

Steuerberatung für Senioren,
Rentner und Pensionäre

Dr. Klein | Steuerberater in Moers für Rentner Pensionäre Ruheständler
Diplom-Kaufmann
Dr. Thomas Klein
Steuerberater in Moers
Steuerberatung für Senioren, Rentner und Pensionäre

Bei Fragen rund um Ihre Steuererklärung stehen wir Ihnen zur Seite!

Ruhestand bedeutet leider nicht, Ruhe vor dem Finanzamt zu haben. Denn wie alle anderen Einkünfte sind auch Altersbezüge grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.

Viele Rentner und Pensionäre müssen daher weiterhin jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Und die ist zuweilen komplexer als während der aktiven Berufstätigkeit. Denn anders als für Arbeitslohn, gibt es unterschiedliche Renten, die unterschiedlich besteuert werden. Kommen z. B. noch Einkünfte aus einer Vermietung oder Zinseinkünfte hinzu, ist meist Expertenwissen gefragt.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Rentner, Pensionäre und Vorruheständler anspruchsvoll und individuell persönlich zu beraten. Wie nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben.

Unser Service für Sie:

Kostenloser Hol- und Bringservice innerhalb von Moers

Kostenloses Parken gegenüber bei Braun

Parkplätze für Menschen mit Handicap direkt vor dem Haus

Im Haus befindet sich ein Aufzug

Unser Service für Sie:

Kostenloser Hol- und Bringservice innerhalb von Moers

Kostenloses Parken gegenüber bei Braun

Parkplätze für Menschen mit Handicap direkt vor dem Haus

Im Haus befindet sich ein Aufzug

Steuerberater Moers | Dr. Thomas Klein

Dr. Thomas Klein

Unsere Leistungen als
Steuerberater für Senioren:

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Einkommensteuererklärung

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und ggf. die Erklärung zur gesonderten Feststellung Ihrer Besteuerungsgrundlagen und Ihre Umsatzsteuererklärung. Mit uns können Sie sich sicher sein, dass Sie alle Steuervorteile ausnutzen und nur so viel Steuern wie unbedingt notwendig zahlen müssen.
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Persönliche Beratung

Sie haben besondere Anforderungen an Ihren Steuerberater? Dann sind Sie bei uns richtig. Steuerberatung verstehen wir daher als eine persönliche Angelegenheit und beraten Sie ganz individuell. Für Sie nehmen wir uns die Zeit gerne.
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Steuern sparen

Das Steuerrecht ändert sich ständig und mit ihm die Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Manch ein Steuertipp ist nur für kurze Zeit zulässig. Wir bleiben für Sie ständig auf dem Laufenden und weisen Sie aktiv auf Steuersparpotenziale hin.
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Schriftwechsel mit dem Finanzamt

Sie wollen Ihre Korrespondenz mit dem Finanzamt nicht alleine führen? Das ist verständlich. Die meisten unserer Mandanten setzen uns als Empfangsbevollmächtigte ein. So brauchen Sie sich nicht mehr um Fristen kümmern. Selbstverständlich werden Sie von uns fortlaufend informiert.
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Beratung zu Einzelfragen

Wir beraten Sie zu Ihren betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen. Zum Beispiel wenn Sie sich Klarheit über die Konsequenzen einer Vermögensanlage oder Ihrer Nachfolgeplanung verschaffen wollen oder wenn Sie ein steuerliches Einzelproblem haben.
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Nachfolgeberatung

Sie möchten Ihre Vermögensnachfolge planen und ggf. vorzeitig Vermögen auf Ihre Nachkommen übertragen? Dann wird sich das Finanzamt auch dafür interessieren. Mit unserer Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerberatung zeigen wir Ihnen, wie Sie das Familienerbe erhalten.
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Nichtveranlagungsbescheinigung

Liegen Ihre Einkünfte unterhalb der Besteuerungsgrenze und behalten die Banken Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) ein, stellen wir für Sie einen Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung (so genannte NV-Bescheinigung).
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Bescheidsprüfung

Wenn Sie vom Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid erhalten haben, sollten Sie ihn innerhalb der vierwöchigen Rechtsbehelfsfrist prüfen (lassen). Stimmt der Bescheid nicht, sollte Einspruch eingelegt werden. Wir erledigen das für Sie, so können Sie sicher sein, dass das Finanzamt richtig gearbeitet hat.

Verschenken Sie kein Geld an das Finanzamt!

Für viele unserer Mandanten lohnt sich die Erstellung einer Einkommensteuererklärung, weil sie jedes Jahr erneut eine Steuererstattung zur Folge hat. Besonders bei Rentnern ist dies häufig der Fall, wenn die Sparkasse oder Bank von den gutgeschriebenen Zinsen 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) einbehält. Kommt es bei einer relativ geringen Rente insgesamt zur Erstattung der Kapitalertragsteuer.

Steuerberater in Moers für Senioren, Besteuerung der Pension und Rente
Steuerberater in Moers für Senioren, Besteuerung der Pension und Rente

Verschenken Sie kein Geld an das Finanzamt!

Für viele unserer Mandanten lohnt sich die Erstellung einer Einkommensteuererklärung, weil sie jedes Jahr erneut eine Steuererstattung zur Folge hat. Besonders bei Rentnern ist dies häufig der Fall, wenn die Sparkasse oder Bank von den gutgeschriebenen Zinsen 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) einbehält. Kommt es bei einer relativ geringen Rente insgesamt zur Erstattung der Kapitalertragsteuer.

Steuerberater Moers Terminvereinbarung

Jana Leimkühler
Sekretariat

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