Steuerberatung für Senioren,
Rentner und Pensionäre
Dr. Thomas Klein
Steuerberater in Moers
Steuerberatung für Senioren, Rentner und Pensionäre
Bei Fragen rund um Ihre Steuererklärung stehen wir Ihnen zur Seite!
Ruhestand bedeutet leider nicht, Ruhe vor dem Finanzamt zu haben. Denn wie alle anderen Einkünfte sind auch Altersbezüge grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.
Viele Rentner und Pensionäre müssen daher weiterhin jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Und die ist zuweilen komplexer als während der aktiven Berufstätigkeit. Denn anders als für Arbeitslohn, gibt es unterschiedliche Renten, die unterschiedlich besteuert werden. Kommen z. B. noch Einkünfte aus einer Vermietung oder Zinseinkünfte hinzu, ist meist Expertenwissen gefragt.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Rentner, Pensionäre und Vorruheständler anspruchsvoll und individuell persönlich zu beraten. Wie nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben.
Unser Service für Sie:
Kostenloser Hol- und Bringservice innerhalb von Moers
Kostenloses Parken gegenüber bei Braun
Parkplätze für Menschen mit Handicap direkt vor dem Haus
Im Haus befindet sich ein Aufzug
Unser Service für Sie:
Kostenloser Hol- und Bringservice innerhalb von Moers
Kostenloses Parken gegenüber bei Braun
Parkplätze für Menschen mit Handicap direkt vor dem Haus
Im Haus befindet sich ein Aufzug
Dr. Thomas Klein
Unsere Leistungen als
Steuerberater für Senioren:
Einkommensteuererklärung
Persönliche Beratung
Steuern sparen
Schriftwechsel mit dem Finanzamt
Beratung zu Einzelfragen
Nachfolgeberatung
Nichtveranlagungsbescheinigung
Bescheidsprüfung
Verschenken Sie kein Geld an das Finanzamt!
Für viele unserer Mandanten lohnt sich die Erstellung einer Einkommensteuererklärung, weil sie jedes Jahr erneut eine Steuererstattung zur Folge hat. Besonders bei Rentnern ist dies häufig der Fall, wenn die Sparkasse oder Bank von den gutgeschriebenen Zinsen 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) einbehält. Kommt es bei einer relativ geringen Rente insgesamt zur Erstattung der Kapitalertragsteuer.
Verschenken Sie kein Geld an das Finanzamt!
Für viele unserer Mandanten lohnt sich die Erstellung einer Einkommensteuererklärung, weil sie jedes Jahr erneut eine Steuererstattung zur Folge hat. Besonders bei Rentnern ist dies häufig der Fall, wenn die Sparkasse oder Bank von den gutgeschriebenen Zinsen 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) einbehält. Kommt es bei einer relativ geringen Rente insgesamt zur Erstattung der Kapitalertragsteuer.
Jana Leimkühler
Sekretariat