Lohnbuchhaltung – eine Aufgabe für Spezialisten
Mit unserer Lohnbuchhaltung reduzieren wir die Lohnsteuer und Sozialabgaben unserer Mandaten.
Diplom-Kaufmann
Dr. Thomas Klein
Steuerberater in Moers
Die Lohnbuchhaltung für Arbeitnehmer zu erstellen, bedeutet an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht zu arbeiten. Alle Rechtsgebiete unterliegen permanenten Reformen. Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist daher längst zu einer Aufgabe für Spezialisten geworden.
Das Risiko falscher Berechnungen und Meldungen trägt stets der Arbeitgeber. Er haftet dem Finanzamt und den Sozialversicherungsbehörden gegenüber, dass Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsmäßig abgeführt werden. Nachforderungen können zu erheblichen Kostenbelastungen führen.
Als Steuerberater unterstützen wir unsere Mandanten mit unserem Know-how und führen auch die Lohnbuchhaltung. Neben Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit den Behörden, regeln den Zahlungsverkehr, erstellen Auswertungen und Bescheinigungen und beraten sie zu allen Lohn- und Gehaltsfragen.
Neben der Lohnbuchhaltung lösen wir für Sie auch Spezialfragen rund um die Vergütung Ihrer Mitarbeiter und bieten Ihnen damit eine optimale, effiziente Steuerberatung.
Unsere Beratung, Ihre Vorteile:
Kosteneffizient und ordnungsmäßig
Entlastung von Bürokratie und Verwaltung
Höhere Abrechnungssicherheit
Mehr Netto vom Brutto!
Nutzen Sie alle legalen Möglichkeiten, dass Nettoeinkommen Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen, z. B.:
- Steuerfreie Nacht- und Wochenendzulagen
- Firmenwagengestellung
- Spesenabrechnungen
- Essenzuschüsse
- Steuerfreie Zuschüsse zur Kinderbetreuung und Gesundheitsvorsorge
Einzelheiten können Sie unserem
kostenlosen E-Book entnehmen:
Verständliche Gehaltsabrechnungen
„Unsere Lohnabrechnungen sind leicht
und für jedermann verständlich aufgebaut.
Und wenn es Fragen gibt, rufen Sie doch einfach an!“
Christiane Schrey, Steuerberaterin
Lohnabrechnungen und
Gehaltsabrechnungen
Ihrer Mitarbeiter von Ihrem
Steuerberater aus Moers.
Wie wir Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen:
- Nach Einstellung eines neuen Mitarbeiters benötigen wir von Ihnen die erforderlichen Daten der Lohnabrechnung. Hierfür stellen wir Ihnen unsere Checklisten zur Verfügung.
- Bis zum 15. teilen Sie die Änderungen Ihrer Personaldaten für den laufenden Monat mit. Für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen kalkulieren wir vorsorglich mehrere Arbeitstage für Kontrollen, Rückfragen und ggf. erforderliche Korrekturläufe ein.
- In der Regel erhalten Sie um den 20. von uns die nachfolgenden Auswertungen, schriftlich oder per E-Mail:
- Lohnabrechnungen zur Weiterleitung an die Mitarbeiter, auf Wunsch kuvertiert
- Offene Lohnabrechnungen zur internen Ablage
- Kopie der Lohnsteueranmeldung zur internen Ablage
- Kopien der Beitragsnachweise zur internen Ablage
- Übersicht über bevorstehende Zahlungen an die Finanzkasse und die Krankenkassen
- Die Datensätze für Ihre Löhne und Gehälter werden in der Regel per Datenübermittlung an das Rechenzentrum Ihrer Hausbank übermittelt und müssen vor Ausführung von Ihnen bei Ihrer Hausbank genehmigt werden, i.d.R. durch Weiterleitung des unterschriebenen DTA-Protokolls per Fax.
- Wenn Sie nun dem Finanzamt und den Krankenkassen Lastschrift-Einzugsermächtigungen erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun.
Dass Ihre Gehaltsabrechnungen pünktlich und korrekt erstellt werden, ist selbstverständlich.
Darüber hinaus weisen wir auch aktiv auf Risiken und Steuersparpotenziale hin.
Daniel Dettmar, Steuerfachangestellter
Als Arbeitgeber haften Sie
für den korrekten Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Löhne und Gehälter.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und professionellen Erledigung.
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
Wir begleiten Sie bei Ihrer Lohnsteueraußenprüfung und Sozialversicherungsprüfung.
Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
Erstellung aller notwendigen Bescheinigungen für Finanzamt, Krankenkassen, Arbeitsagentur etc.
Bei besonderen Rechtsfragen stellen wir zur Absicherung sogenannte "Anrufungsauskünfte" gegenüber dem Finanzamt gem. § 42e EStG.
Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
Erstellen und Führen von Statistiken (z.B. Urlaubskartei, Arbeitszeitkonten)
Vorbereitung aller Zahlungsanweisungen
Wir beraten Sie bei Mitarbeiterentsendungen ins Ausland oder nach Deutschland.
Erstellen jährlicher Lohn- und Gehaltsnachweise für Berufsgenossenschaften
Wir erbringen alle laufenden Meldungen zur Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben.
Wir beantragen für Sie Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld
Sonderberechnungen (z.B. Vergleichsberechnungen, Nettolohnabrechnungen)
Wir erstellen die Jahresentgeltmeldungen an die Rentenversicherung.
Jana Leimkühler
Sekretariat