Körperschaftsteuer Steuerberater Moers

Körper­schaft­steuer reduzieren.

Freiräume schaffen.

Körper­schaft­steuer
reduzieren.

Freiräume schaffen.

Ihr Steuerberater für Körperschaftsteuer!

Steuerberater Dr. Klein in Moers für GmbH und Aktiengesellschaft

Dr. Thomas Klein
Steuerberater in Moers
Steuerberatung für Körperschaftsteuer
von GmbHs und Aktiengesellschaften

Die Körperschaftsteuer ist ohne Zweifel ein wesentlicher Belastungsfaktor für Kapitalgesellschaften, doch sie bietet auch Gestaltungsmöglichkeiten. Für Mandanten können wir häufig durch Steuergestaltungen die Körperschaftsteuerbelastung reduzieren.

Wir vertreten in unserer Steuerkanzlei in Moers körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaften, insbesondere Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und inländische Betriebsstätten ausländischer Kapitalgesellschaften.

Körperschaft­steuer planen – Steuern sparen!

Körper­schaft­steuer für Kapital­gesell­schaften

Die im Körperschaftsteuergesetz geregelte Körperschaftsteuer belastet den Gewinn inländischer Kapitalgesellschaften mit derzeit 15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag. Dabei spielt es keine Rolle, ob körperschaftsteuerpflichtiger Gewinn ausgeschüttet wird oder im Unternehmen verbleibt. Auch so genannte „verdeckte Gewinnausschüttungen“ unterliegen der Körperschaftsteuer und werden zur Steuerberechnung dem Gewinn hinzugerechnet.

Kommt es zur (offenen) Ausschüttung sind 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag an das Finanzamt zu entrichten.

Körperschaftsteuer Planung Steuerberatung Steuerberater Moers
Körperschaftsteuer Planung Steuerberatung Steuerberater Moers

Körper­schaft­steuer für Kapital­gesell­schaften

Die im Körperschaftsteuergesetz geregelte Körperschaftsteuer belastet den Gewinn inländischer Kapitalgesellschaften mit derzeit 15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag. Dabei spielt es keine Rolle, ob körperschaftsteuerpflichtiger Gewinn ausgeschüttet wird oder im Unternehmen verbleibt. Auch so genannte „verdeckte Gewinnausschüttungen“ unterliegen der Körperschaftsteuer und werden zur Steuerberechnung dem Gewinn hinzugerechnet.

Kommt es zur (offenen) Ausschüttung sind 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag an das Finanzamt zu entrichten.

Vermeiden Sie Körper­schaft­steuer durch unsere Beratung!

Profitieren Sie von Ihren Vorteilen:

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Mehr Zeit

Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft: Sie müssen sich nicht mit Anträgen, Steuerformularen oder nach Abgabe der Körperschaftsteuererklärung mit Fragen der Finanzverwaltung herumärgern.

Machen Sie das, womit Sie Ihr Geld verdienen können. Wir sorgen dafür, dass es mit dem Finanzamt klappt.

Mehr Liquidität

Steueroptimal: Innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens suchen wir für Sie mit unserer Gestaltungsberatung stets den optimalen Weg. Das sichert Ihnen die größtmögliche Steuerersparnis!

Kosteneffizient: Aufgrund unserer Erfahrung und den Einsatz unserer professionellen Steuerberatungssoftware des Marktführers − der DATEV ­­­­­­e. G. − haben wir nach Erstellung Ihrer Körperschaftsteuererklärung mehr Zeit, um auf Ihre Fragen individuell einzugehen.

Mehr Sicherheit

Wir verfolgen für Sie die Rechtsprechung und anstehenden Gesetzesänderungen und bleiben für Sie steuerrechtlich stets „auf dem Laufenden“. Wir informieren Sie zeitnah, wenn es für Sie relevant ist.

Fristgerecht und ordnungsmäßig liefern wir Ihre Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt ab.

unser Steuer­check – ver­deckte Gewinn­aus­schüt­tungen vermeiden

Steuerberater Moers Terminvereinbarung

Jana Leimkühler
Sekretariat

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