Steuerberatung für Freiberufler
Dr. Thomas Klein
Steuerberater in Moers
Steuerberatung für Freiberufler
Aufgrund der Inhaberbezogenheit und ihrer Fachkenntnisse können viele Freiberufler Vereinfachungen und andere Vorteile im Steuerrecht nutzen. Bei unseren Mandanten legen wir besonderes Augenmerk darauf, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden.
Aber Steuern sind nicht alles. Denn nur was übrig bleibt, entscheidet! Mit unserer Wirtschaftsberatung wollen wir dafür sorgen, dass Ihr Engagement sich auch finanziell im Privaten bemerkbar macht.
So bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihre Profession.
Was wir als Steuerberater für Freiberufler tun können:
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung
Wir beraten Sie zu Ihren betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen. Zum Beispiel wenn Sie sich Klarheit über die Konsequenzen Ihre unternehmerischen Pläne verschaffen wollen oder wenn Sie ein steuerliches Einzelproblem haben.
Empfang und Erledigung des Schriftwechsels mit dem Finanzamt
Sie wollen Ihre Korrespondenz mit dem Finanzamt nicht alleine führen? Das ist verständlich. Die meisten unserer Mandanten setzen uns als Empfangsbevollmächtigte ein. So brauchen Sie sich nicht mehr um Fristen kümmern und können sich Ihrer Profession widmen. Selbstverständlich werden Sie von uns fortlaufend informiert.
Nutzung aller Steuersparmöglichkeiten
Das Steuerrecht ändert sich ständig und mit ihm die Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Manch ein Steuertipp ist nur für kurze Zeit zulässig. Wir bleiben für Sie ständig auf dem Laufenden und weisen Sie aktiv auf Gestaltungsmöglichkeiten und Steuersparpotenziale hin.
Buchführung
Wir erledigen die zeitraubende Buchhaltungsarbeiten für viele unserer Mandanten. So lernen wir Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse besser kennen, können laufend besser beraten und Sie können sicher gehen, dass alle formellen Aufzeichnungspflichten beachtet werden.
Gewinnermittlung
Wer als Freiberufler wenig Steuern zahlen will, muss seinen Gewinn auch formell ordnungsmäßig ermitteln. Werden die formalen Anforderungen nicht erfüllt, ist das Finanzamt u. U. berechtigt, dem ermittelten Gewinn Zuschläge hinzuzurechnen. Wir achten darauf, dass alles ordnungsmäßig ist.
Persönliche Beratung
Freiberufler, wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Designer, Therapeuten und Architekten haben besondere Anforderungen an ihren Steuerberater. Steuerberatung verstehen wir daher als eine persönliche Angelegenheit und beraten Sie ganz individuell.
Liquiditätsplanung
Keine unerwartete Post vom Finanzamt! Damit Sie bei der Erstellung der Steuererklärungen im Folgejahr keine Überraschung erleben, erstellen wir Ihre Steuerplanung bereits im Herbst des laufenden Jahres für Sie. So legen wir frühzeitig die Grundlage für die steuerlichen Entscheidungen zum Jahresende.
Steuererklärungen
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und ggf. die Erklärung zur gesonderten Feststellung Ihrer Besteuerungsgrundlagen und Ihre Umsatzsteuererklärung. Mit unserer Steueroptimierung können Sie sicher sein, dass Sie alle Steuervorteile ausnutzen und nur so viel Steuern wie unbedingt notwendig zahlen müssen.
Lohnbuchhaltung
Freiberufler, wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Notare oder Unternehmensberater, beschäftigen qualifiziertes Personal. Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter ist ein sensibler Bereich in der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und beinhaltet dabei ein hohes Fehlerpotenzial.
Befreien auch Sie sich
von unproduktiver Verwaltungsarbeit!
Steuerberatung, individuell für Sie
Als Steuerberater verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung in der laufenden Beratung von Freiberuflern, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, EDV-Berater, Architekten, Rechtsanwälte, Designer, Psychotherapeuten, Logopäden, Schriftsteller, Schauspieler, Opernsänger und andere Künstler. Dies betrifft den betriebswirtschaftlichen Bereich, steuerliche Fragen wie auch die Rechnungslegung.
Unsere Kennzeichen sind Verlässlichkeit, konstantes Qualitätsbewusstsein und eine besonders individuelle persönliche Beratung.
Unsere Mandanten beraten wir daher regelmäßig langjährig. Das ist gut so, denn eine wichtige Voraussetzung effizienter Beratung ist die Vertrautheit des Beraters mit Ihrer beruflichen Entwicklung.
Mehr als die Summe der Teile
Steuerberatung beruflich und privat
Bei Freiberuflern betrachten wir im Rahmen unserer Beratung neben der beruflichen Aktivität stets auch die private Einkommens- und Vermögenssituation unserer Auftraggeber. Häufig müssen kurzfristige und langfristige Auswirkungen im Blick behalten werden.
Umfassender kann eine zielorientierte Beratung nicht sein.
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die optimale Gestaltung der finanziellen Strukturen. Das sich ständig ändernde Steuerrecht spielt hierbei regelmäßig eine große Rolle.
Häufige Fragen von Freiberuflern – unsere Antworten:
Wer ist Freiberufler?
Das Einkommensteuergesetz spricht von „Einkünften aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EStG“. Das Gesetz enthält keine Definition des Begriffs, sondern lediglich eine nicht abschließende Aufzählung der unter diese Einkunftsart fallenden Tätigkeiten.
Selbstständige Arbeit setzt nach allgemeiner Meinung voraus, dass eine unabhängige, nachhaltige Betätigung vorliegt, mit der sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt und Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird. Charakteristisch für die selbstständig ausgeübte Tätigkeit ist, dass die persönliche Arbeitsleistung in Gestalt der geistigen Leistung und des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft in den Vordergrund tritt und bestimmend ist. Eine (häufig akademische) Ausbildung, eigenes Können des Berufsträgers und persönliche Freiheit bilden die beherrschenden Momente seiner Tätigkeit. Demgegenüber tritt der Einsatz von Kapital und fremder Arbeitskraft prinzipiell in den Hintergrund.
So genannte Katalogberufe sind:
- Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Physiotherapeuten.
- Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte und vereidigte Buchprüfer.
- Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen und Sachverständige.
- Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
Zudem wurden u. a. folgende katalogähnliche Berufe von der Rechtsprechung anerkannt: Programmierer, Designer, EDV-Berater, Ergotherapeut, Fotograf, Grafiker, Grafikdesigner, Hebammen, Heilmasseure, Innenarchitekt, Krankengymnasten, Krankenpfleger, Logopäde, Informatiker, Psychotherapeuten, Psychologen, Schauspieler, Systemanalytiker, Softwareentwickler, Werbetexter
Welche steuerlichen Vorteile hat ein Freiberufler?
Freiberufler
- zahlen keine Gewerbesteuer
- können ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, eine Bilanzierung ist nicht zwingend erforderlich,
- müssen nur eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt erledigen, eine Anmeldung bei der Stadt erfolgt nicht,
- haben regelmäßig keine Zwangsmitgliedschaft bei einer Kammer (z. B. IHK), Ausnahme: berufsständische Zwangsmitgliedschaften, wie Ärzte, Architekten, Steuerberater etc.,
- können ihre Umsatzsteuer unbegrenzt nach vereinnahmten Entgelten ermitteln.
Wie werden Existenzgründer gefördert?
Grundsätzlich werden Gewerbetreibende und Freiberufler in gleicher Weise gefördert. Die Einzelheiten haben wir auf unserer Seite Beratung für Existenzgründer zusammengetragen.
Jana Leimkühler
Sekretariat