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Kreativität statt
Verwaltungsarbeit

Beratung, auf die
ich mich verlassen kann

Steuerberatung für Freiberufler

Steuerberater für Freiberufler Freelancer

Dr. Thomas Klein
Steuerberater in Moers
Steuerberatung für Freiberufler

Aufgrund der Inhaberbezogenheit und ihrer Fachkenntnisse können viele Freiberufler Vereinfachungen und andere Vorteile im Steuerrecht nutzen. Bei unseren Mandanten legen wir besonderes Augenmerk darauf, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden.

Aber Steuern sind nicht alles. Denn nur was übrig bleibt, entscheidet! Mit unserer Wirtschaftsberatung wollen wir dafür sorgen, dass Ihr Engagement sich auch finanziell im Privaten bemerkbar macht.

So bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihre Profession.

Was wir als Steuerberater für Freiberufler tun können:

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Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung

Wir beraten Sie zu Ihren betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen. Zum Beispiel wenn Sie sich Klarheit über die Konsequenzen Ihre unternehmerischen Pläne verschaffen wollen oder wenn Sie ein steuerliches Einzelproblem haben.

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Empfang und Erledigung des Schriftwechsels mit dem Finanzamt

Sie wollen Ihre Korrespondenz mit dem Finanzamt nicht alleine führen? Das ist verständlich. Die meisten unserer Mandanten setzen uns als Empfangsbevollmächtigte ein. So brauchen Sie sich nicht mehr um Fristen kümmern und können sich Ihrer Profession widmen. Selbstverständlich werden Sie von uns fortlaufend informiert.

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Nutzung aller Steuersparmöglichkeiten

Das Steuerrecht ändert sich ständig und mit ihm die Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Manch ein Steuertipp ist nur für kurze Zeit zulässig. Wir bleiben für Sie ständig auf dem Laufenden und weisen Sie aktiv auf Gestaltungsmöglichkeiten und Steuersparpotenziale  hin.

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Buchführung

Wir erledigen die zeitraubende Buchhaltungsarbeiten für viele unserer Mandanten. So lernen wir Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse besser kennen, können laufend besser beraten und Sie können sicher gehen, dass alle formellen Aufzeichnungspflichten beachtet werden.

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Gewinnermittlung

Wer als Freiberufler wenig Steuern zahlen will, muss seinen Gewinn auch formell ordnungsmäßig ermitteln. Werden die formalen Anforderungen nicht erfüllt, ist das Finanzamt u. U. berechtigt, dem ermittelten Gewinn Zuschläge hinzuzurechnen. Wir achten darauf, dass alles ordnungsmäßig ist.

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Persönliche Beratung

Freiberufler, wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Designer, Therapeuten und Architekten haben besondere Anforderungen an ihren Steuerberater. Steuerberatung verstehen wir daher als eine persönliche Angelegenheit und beraten Sie ganz individuell.

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Liquiditätsplanung

Keine unerwartete Post vom Finanzamt! Damit Sie bei der Erstellung der Steuererklärungen im Folgejahr keine Überraschung erleben, erstellen wir Ihre Steuerplanung bereits im Herbst des laufenden Jahres für Sie. So legen wir frühzeitig die Grundlage für die steuerlichen Entscheidungen zum Jahresende.

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Lohnbuchhaltung

Freiberufler, wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Notare oder Unternehmensberater, beschäftigen qualifiziertes Personal. Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter ist ein sensibler Bereich in der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und beinhaltet dabei ein hohes Fehlerpotenzial.

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Befreien auch Sie sich
von unproduktiver Verwaltungsarbeit!

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Dr. Klein | Steuerberatung für Sie als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut ,Architekt oder Ingenieur

Steuerberatung, individuell für Sie

Als Steuerberater verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung in der laufenden Beratung von Freiberuflern, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, EDV-Berater, Architekten, Rechtsanwälte, Designer, Psychotherapeuten, Logopäden, Schriftsteller, Schauspieler, Opernsänger und andere Künstler. Dies betrifft den betriebswirtschaftlichen Bereich, steuerliche Fragen wie auch die Rechnungslegung.

Unsere Kennzeichen sind Verlässlichkeit, konstantes Qualitätsbewusstsein und eine besonders individuelle persönliche Beratung.

Unsere Mandanten beraten wir daher regelmäßig langjährig. Das ist gut so, denn eine wichtige Voraussetzung effizienter Beratung ist die Vertrautheit des Beraters mit Ihrer beruflichen Entwicklung.

Dr. Klein | Steuerberatung für Sie als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut ,Architekt oder Ingenieur
Dr. Klein | Steuerberatung für Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Patentanwalt, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher

Mehr als die Summe der Teile

Steuern sind nicht alles. Nur was übrig bleibt, entscheidet! Mit unserer betriebswirtschaftlichen Beratung sorgen wir dafür, dass sich Ihr berufliches Engagement auch finanziell bemerkbar macht.
Ihr finanzielles Gleichgewicht bildet die Grundlage wirtschaftlicher Sicherheit und langfristigen Erfolges.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie zielgerichtet auf Erfolgskurs steuern, erarbeiten Konzepte und setzen diese gemeinsam mit Ihnen um. Wir führen Gespräche mit Banken, Lieferanten und Mitarbeitern und ergreifen passende Maßnahmen, die Ihre wirtschaftliche Stabilität stärken.
Dr. Klein, Steuerberater für Arzt Zahnarzt Orthopäde Gynäkologe Hebamme

Steuerberatung beruflich und privat

Bei Freiberuflern betrachten wir im Rahmen unserer Beratung neben der beruflichen Aktivität stets auch die private Einkommens- und Vermögenssituation unserer Auftraggeber. Häufig müssen kurzfristige und langfristige Auswirkungen im Blick behalten werden.

Umfassender kann eine zielorientierte Beratung nicht sein.

Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die optimale Gestaltung der finanziellen Strukturen. Das sich ständig ändernde Steuerrecht spielt hierbei regelmäßig eine große Rolle.

Dr. Klein, Steuerberater für Arzt Zahnarzt Orthopäde Gynäkologe Hebamme

Häufige Fragen von Freiberuflern – unsere Antworten:

Wer ist Freiberufler?

Das Einkommensteuergesetz spricht von „Einkünften aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EStG“. Das Gesetz enthält keine Definition des Begriffs, sondern lediglich eine nicht abschließende Aufzählung der unter diese Einkunftsart fallenden Tätigkeiten.

Selbstständige Arbeit setzt nach allgemeiner Meinung voraus, dass eine unabhängige, nachhaltige Betätigung vorliegt, mit der sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt und Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird. Charakteristisch für die selbstständig ausgeübte Tätigkeit ist, dass die persönliche Arbeitsleistung in Gestalt der geistigen Leistung und des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft in den Vordergrund tritt und bestimmend ist. Eine (häufig akademische) Ausbildung, eigenes Können des Berufsträgers und persönliche Freiheit bilden die beherrschenden Momente seiner Tätigkeit. Demgegenüber tritt der Einsatz von Kapital und fremder Arbeitskraft prinzipiell in den Hintergrund.

So genannte Katalogberufe sind:

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Physiotherapeuten.
  • Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte und vereidigte Buchprüfer.
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen und Sachverständige.
  • Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer

Zudem wurden u. a. folgende katalogähnliche Berufe von der Rechtsprechung anerkannt: Programmierer, Designer, EDV-Berater, Ergotherapeut, Fotograf, Grafiker, Grafikdesigner, Hebammen, Heilmasseure, Innenarchitekt, Krankengymnasten, Krankenpfleger, Logopäde, Informatiker, Psychotherapeuten, Psychologen, Schauspieler, Systemanalytiker, Softwareentwickler, Werbetexter

Welche steuerlichen Vorteile hat ein Freiberufler?

Freiberufler

Wie werden Existenzgründer gefördert?

Grundsätzlich werden Gewerbetreibende und Freiberufler in gleicher Weise gefördert. Die Einzelheiten haben wir auf unserer Seite Beratung für Existenzgründer zusammengetragen.

Steuerberater Moers Terminvereinbarung

Jana Leimkühler
Sekretariat

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