Leistung und Gegenleistung
Faire und transparente VergütungUnsere Vergütung als Ihr Steuerberater
Wir sind Freiberufler. Die Basis unserer Beratungsleistungen ist eine langjährige Ausbildung und Fortbildung – und das Vertrauen unserer Mandanten.
Eine Grundmaxime unseres wirtschaftlichen Handelns ist die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung. Eine faire und transparente Abrechnung unserer Leistungen ist für uns selbstverständlich.
Vom Erstgespräch bis zur Abrechnung dürfen meine Mandanten erstklassige Leistungen erwarten. Deshalb wird jede Honorarnote von mir persönlich kalkuliert und unterschrieben.“
Dr. Thomas Klein
Vom Erstgespräch bis zur Abrechnung dürfen meine Mandanten erstklassige Leistungen erwarten. Deshalb wird jede Honorarnote von mir persönlich kalkuliert und unterschrieben.“
Dr. Thomas Klein
Kalkulierbare Investitionen in unsere Leistungen
Wenn dies gewünscht wird, erläutern wir Ihnen die Grundlagen unserer Honorarbemessung persönlich und lassen Ihnen ein Angebot für unsere Leistungen zukommen, bevor wir für Sie tätig werden.
So individuell wie unsere Beratungsleistungen ist auch unsere Honorargestaltung. Die Komplexität vieler Fälle erschließt sich für uns erst während der Bearbeitung. Exakte Angaben sind seriös daher leider meist nur bei Routinearbeiten möglich.
Klarheit und Verständlichkeit
Grundsätzlich werden wir nur auf der Basis eines vorab geschlossenen schriftlichen Steuerberatungsvertrages und einer Vergütungsvereinbarung tätig. Kleingedrucktes gibt es nicht. Wenn Sie Fragen haben, werden diese geklärt.
Nachvollziehbare Ermittlung der Honorare
Unsere Gebühren ermitteln wir grundsätzlich nach der vom Gesetzgeber vorgegebenen Steuerberatervergütungsverordnung. Sofern es das Gesetz zulässt, vereinbaren wir mit Ihnen auch abweichende Sätze oder Pauschalen.
Angemessene Vergütung für hochwertige Leistungen
Viele Leistungen berechnen wir nach mittleren oder darunterliegenden Gebührensätzen. Maßgebend ist aber letztlich, welche Leistungen Sie abfragen und welcher Aufwand bei uns entsteht.
Fragen zur Rechnung ?
Lassen Sie uns darüber sprechen!
Ihre Fragen – unsere Antworten
Wann muss ich die Rechnung eines Steuerberaters bezahlen?
Die Vergütung eines Steuerberaters ist fällig, wenn die Leistung erbracht ist. Das ist der Fall, wenn Ihnen die fertige Steuererklärung zur Unterschrift vorliegt. Darüber hinaus gewähren wir ein Zahlungsziel von 14 Tagen.
Warum wird die Prüfung des Steuerbescheids gesondert berechnet?
Wird ein Steuerberater nach der Höhe der Vergütung bezahlt?
Kann man ein Pauschalhonorar vereinbaren?
Sprechen Sie uns an. Wir kalkulieren unser Honorar für Sie individuell und machen Ihnen gerne ein persönliches Angebot.