Leistung und Gegenleistung

Faire und transparente Vergütung

Unsere Vergütung als Ihr Steuerberater

Wir sind Freiberufler. Die Basis unserer Beratungsleistungen ist eine langjährige Ausbildung und Fortbildung – und das Vertrauen unserer Mandanten.

Eine Grundmaxime unseres wirtschaftlichen Handelns ist die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung. Eine faire und transparente Abrechnung unserer Leistungen ist für uns selbstverständlich.

„Die Zufriedenheit unserer Mandanten hat Priorität.
Vom Erstgespräch bis zur Abrechnung dürfen meine Mandanten erstklassige Leistungen erwarten. Deshalb wird jede Honorarnote von mir persönlich kalkuliert und unterschrieben.“

Dr. Thomas Klein

„Die Zufriedenheit unserer Mandanten hat Priorität.
Vom Erstgespräch bis zur Abrechnung dürfen meine Mandanten erstklassige Leistungen erwarten. Deshalb wird jede Honorarnote von mir persönlich kalkuliert und unterschrieben.“

Dr. Thomas Klein

Kalkulierbare Investitionen in unsere Leistungen

Wenn dies gewünscht wird, erläutern wir Ihnen die Grundlagen unserer Honorarbemessung persönlich und lassen Ihnen ein Angebot für unsere Leistungen zukommen, bevor wir für Sie tätig werden.

So individuell wie unsere Beratungsleistungen ist auch unsere Honorargestaltung. Die Komplexität vieler Fälle erschließt sich für uns erst während der Bearbeitung. Exakte Angaben sind seriös daher leider meist nur bei Routinearbeiten möglich.

 

Klarheit und Verständlichkeit

Grundsätzlich werden wir nur auf der Basis eines vorab geschlossenen schriftlichen Steuerberatungsvertrages und einer Vergütungsvereinbarung tätig. Kleingedrucktes gibt es nicht. Wenn Sie Fragen haben, werden diese geklärt.

 

Nachvollziehbare Ermittlung der Honorare

Unsere Gebühren ermitteln wir grundsätzlich nach der vom Gesetzgeber vorgegebenen Steuerberatervergütungsverordnung. Sofern es das Gesetz zulässt, vereinbaren wir mit Ihnen auch abweichende Sätze oder Pauschalen.

 

Angemessene Vergütung für hochwertige Leistungen

Viele Leistungen berechnen wir nach mittleren oder darunterliegenden Gebührensätzen. Maßgebend ist aber letztlich, welche Leistungen Sie abfragen und welcher Aufwand bei uns entsteht.

Fragen zur Rechnung ?
Lassen Sie uns darüber sprechen!

Ihre Fragen – unsere Antworten

Wann muss ich die Rechnung eines Steuerberaters bezahlen?
Viele glauben, ein Steuerberater müsste erst bezahlt werden, wenn das Finanzamt den Steuerbescheid geschickt hat. Das ist leider nicht möglich. Unsere Mitarbeiter können solange auch nicht auf ihr Gehalt warten.

Die Vergütung eines Steuerberaters ist fällig, wenn die Leistung erbracht ist. Das ist der Fall, wenn Ihnen die fertige Steuererklärung zur Unterschrift vorliegt. Darüber hinaus gewähren wir ein Zahlungsziel von 14 Tagen.

Warum wird die Prüfung des Steuerbescheids gesondert berechnet?

Das Erstellen einer Steuererklärung und das Prüfen des Steuerbescheids sind nach der Steuerberatervergütungsverordnung zwei gesonderte Leistungen. In beiden Handlungen liegt für den Steuerberater ein hohes Haftungspotenzial.

Die Vergütung für die Prüfung eines Steuerbescheides erfolgt nach Zeitaufwand. Wir berechnen das entweder mit der Erstellung der nächsten Steuererklärung oder in einer getrennten Gebührenrechnung.

Wird ein Steuerberater nach der Höhe der Vergütung bezahlt?

Nein. „Erfolgshonorare“ für Steuerberater sind gesetzlich unzulässig und wären ohnehin nur auf wenige Leistungen anwendbar, z. B. bei einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt.

Wir wollen stets das Beste für unsere Mandanten erreichen. Dafür brauchen wir keine weitere Motivation.

Kann man ein Pauschalhonorar vereinbaren?
Ja, Steuerberater dürfen für jährlich und unterjährig wiederkehrende Leistungen mit ihren Mandanten ein pauschales Honorar vereinbaren.

Sprechen Sie uns an. Wir kalkulieren unser Honorar für Sie individuell und machen Ihnen gerne ein persönliches Angebot.

Kann ich eine Steuerberaterrechnung steuerlich absetzen?
Das kommt darauf an. Nach der aktuellen Rechtslage können nur solche Zahlungen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgezogen werden, die mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang stehen. Das ist häufig der weit überwiegende Teil der Rechnung.