Einkommensteuer sparen!

Einkommen­steuer
sparen!

Mehr als nur eine Einkommensteuererklärung vom Steuerberater …

Dr. Klein | Steuerberater aus Moers für Einkommensteuererklärungen

„Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung nutzen wir alle Steuervorteile. Dazu gehört auch, dass wir abzugsfähige Kosten berücksichtigen, über die der Bundesfinanzhof noch nicht abschließend entschieden hat.“

Diplom-Kaufmann
Dr. Thomas Klein
Ihr Steuerberater in Moers
für Einkommensteuerfragen

Die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist für viele Steuerpflichtige eine lästige Pflicht, die aufgrund der Komplexität sowie der häufigen Änderungen unseres Steuerrechts für die meisten immer schwieriger wird. Als Steuerberater entlasten wir unsere Mandanten hiervon.

Bereits im laufenden Jahr beraten wir Sie, was getan werden kann, um möglichst viele Steuervorteile zu nutzen. Ferner können wir Ihnen bei Bedarf errechnen, welche Nachzahlungen oder Steuererstattungen Sie zu erwarten haben.

Wir geben Ihnen alle Informationen, die Ihnen helfen, die benötigten Unterlagen vollständig zusammenzustellen. So können Sie sicher sein, dass Sie Ihre Steuerzahlungen minimieren.

Damit Sie nicht mehr von Ihrem hart erarbeiteten Geld abgeben müssen, als erforderlich.

Wir freuen uns über Ihr Interesse

Einkommensteuererklärung frühzeitig abgeben – Steuern sparen!

Profitieren Sie von Ihren Vorteilen!

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Mehr Zeit

Mehr Zeit zum Leben: Egal, ob Sie Ihre Freizeit genießen oder Ihrer Arbeit nachgehen wollen. Sie müssen sich nicht mit lästigen Steuerformularen oder nach Abgabe der Einkommensteuererklärung mit Fragen der Finanzverwaltung herumärgern.

Machen Sie das, was Ihnen wichtig ist. Wir sorgen dafür, dass es mit dem Finanzamt klappt.

Mehr Geld

Steueroptimal: Innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens suchen wir für Sie mit unserer Gestaltungsberatung stets den optimalen Weg. Das sichert Ihnen die größtmögliche Steuerersparnis!

Kosteneffizient: Aufgrund unserer Erfahrung und dem Einsatz unserer professionellen Steuerberatungssoftware des Marktführers − der DATEV ­­­­­­e. G. − haben wir zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mehr Zeit, um auf Ihre Belange individuell einzugehen.

Mehr Sicherheit

Sie können sich sicher sein: Wir bleiben für Sie steuerrechtlich stets „auf dem Laufenden“, verfolgen die Rechtsprechung und anstehende Gesetzesänderungen und informieren Sie zeitnah, wenn Sie betroffen sind.

Fristgerecht und ordnungsmäßig liefern wir Ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt ab.

Wir nehmen uns Zeit für Sie!

In 3 Schritten zur Einkommensteuererklärung:

Steuerberater erklärt Einkommensteuererklärung

persönlich, individuell, unkompliziert

Mit jedem Mandanten erörtern wir zumeist im persönlichen Gespräch alle relevanten Aspekte der steuerlichen Einkommenssituation.

Je mehr wir von Ihrem privaten und wirtschaftlichen Umfeld erfahren, umso besser können wir Ihre Steuerrückerstattung sichern. Denn auch in – für den Laien – unscheinbaren Nebensächlichkeiten kann die Möglichkeit liegen, Steuern zu sparen.

Während wir Ihre Unterlagen bearbeiten, weisen wir auf mögliche Steuersparpotenziale oder andere wirtschaftliche Vorteile hin, die wir bei Ihnen aufgrund Ihrer Lebenssituation vermuten können.

Auf die Kommunikation kommt es an

Das Ausfüllen der Steuer­formulare könnte man mittlerweile fast einer Software überlassen. Entscheidend ist, welche Überlegungen hinter den Zahlen der Einkommensteuererklärung stehen.

Wer vom Finanzamt verstanden werden will, muss „die richtige Sprache sprechen“, die Einkommensteuererklärung verständlich aufbereiten. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die fachlich ansprechende Präsentation Ihrer Unterlagen. Hierin liegt ein wichtiger Faktor, der häufig übersehen wird.

Während der Bearbeitung halten wir Sie stets über den Stand sowie relevante Entwicklungen und Neuerungen des Steuerrechts auf dem Laufenden.

 

Belege für die Einkommensteuererklärung
Belege für die Einkommensteuererklärung

auf die Kommunikation kommt es an

Das Ausfüllen der Steuer­formulare könnte man mittlerweile fast einer Software überlassen. Entscheidend ist, welche Überlegungen hinter den Zahlen der Einkommensteuererklärung stehen.

Wer vom Finanzamt verstanden werden will, muss „die richtige Sprache sprechen“, die Einkommensteuererklärung verständlich aufbereiten. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die fachlich ansprechende Präsentation Ihrer Unterlagen. Hierin liegt ein wichtiger Faktor, der häufig übersehen wird.

Während der Bearbeitung halten wir Sie stets über den Stand sowie relevante Entwicklungen und Neuerungen des Steuerrechts auf dem Laufenden.

 

Einkommensteuererklärung vom Steuerberater mit Steuerersparnis

Ein gutes Gefühl, alles erledigt zu haben!

Bevor Sie Ihre Einkommensteuererklärung unterschreiben, erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die steuerlichen Zusammenhänge des vergangenen Jahres, rechnen Ihre voraussichtliche Steuererstattung aus und weisen auf wichtige Änderungen des Steuerrechts in der Zukunft hin.

Den Steuerbescheid lassen die meisten unserer Mandanten von uns prüfen. Wir klären für Sie, ob mögliche Abweichungen gerechtfertigt sind, und führen für Sie den Schriftwechsel mit dem Finanzamt. Bei Bedarf legen wir Einspruch gegen den Steuerbescheid ein.

Am Ende können Sie sich sicher sein, alles zur Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten getan zu haben.

Verstehen Sie Ihre Steuererklärung?
Unseren Mandanten wird sie erklärt!

Steuerberater Fragen klären

Unsere Beratung geht häufig weiter:

Nach Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung kennen wir Ihre Einkommenssituation. Unsere Mandanten nutzen die persönlichen Gespräche daher mit uns und klären viele Fragen zu ihren übrigen finanziellen Verhältnissen, z. B.

Wir stehen auch Ihnen hierfür gerne zur Verfügung!

Lassen auch Sie sich professionell beraten!

Einkommensteuererklärung

häufige Fragen – unsere Antworten

Wer muss eine Einkommensteuererklärung einreichen?

Das kommt darauf an, welche Einkünfte Sie beziehen oder ob Sie z. B. eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen (stark vereinfacht und nicht abschließend!):

– Jeder, der kein Arbeitnehmer ist und ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages hat (ab 2012: 8.004 EUR).

– Arbeitnehmer, die einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen.

– Arbeitnehmer, die Nebeneinkünfte von mehr als 450 EUR im Jahr erzielen.

– Ehegatten, die die Steuerklassenkombination III und V nutzen

– Arbeitnehmer, die eine zweite Lohnsteuerkarte nutzen.

– Arbeitnehmer, die im Jahr mehr als 410 EUR Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I oder II, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) bezogen haben.

Bis wann muss eine Steuererklärung eingereicht werden?

Einkommensteuer-, Körperschaft-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen grundsätzlich bis zum 31.05. des Folgejahres. Wenn Sie von uns vertreten werden, verlängert sich diese Frist auf den 31.12. des Folgejahres.

Für alle anderen Steuerarten fragen Sie uns bitte per E-Mail oder Telefon.

Für wen erstellt die Kanzlei Dr. Klein Einkommensteuererklärungen?

Wir beraten Arbeitnehmer, Unternehmer, Freiberufler, Vermieter, Kapitalanleger, Gesellschafter und Aktionäre, Vorstandsmitglieder, Rentner und Pensionäre bei allen Fragen rund um die persönliche Steuererklärung und Steuergestaltung.

Welche Unterlagen muss ich beim Steuerberater einreichen?

Zu dieser Frage werden wir in Kürze ein Merkblatt veröffentlichen, denn die Antwort ist umfangreich. Bitte sprechen Sie uns bis dahin einfach an.

Was kostet eine Steuererklärung?

Unser Honorar für eine Einkommensteuererklärung legen wir in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad und vom Bearbeitungsaufwand individuell fest.

Grundsätzlich rechnen wir nach der vom Gesetzgeber vorgesehenen Steuerberatergebührenverordnung ab. Führt diese zu unsachgemäßen Ergebnissen, weichen wir hiervon durch einen Vergütungsvereinbarung ab. Gerne unterbreiten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch ein Angebot.

Rufen Sie uns an!

Steuerberater Moers Terminvereinbarung

Jana Leimkühler
Sekretariat

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