Abfindung in Teilbeträgen kann begünstigt sein.

Abfindung in Teilbeträgen kann begünstigt sein.

Grundsätzlich ist es steuerschädlich, eine einheitliche Abfindung in zwei Veranlagungszeiträumen auszuzahlen. Der ermäßigte Steuersatz des § 34 EStG kommt regelmäßig nicht zur Anwendung (so genannte Fünftelregelung). Ausnahmsweise kann eine Teilauszahlung aber...