Steuerberater Jahresabschluss Bilanz Erstellungsbericht Anhang

Bilanz ziehen,
Erfolge feiern!

Bilanz ziehen,
Erfolge feiern!

Guter Abschluss – bessere Geschäfte

Diplom-Kaufmann
Dr. Thomas Klein
Steuerberater in Moers
für Jahresabschluss und Bilanz

Ihr Jahresabschluss ist nicht nur Grundlage Ihrer betrieblichen Steuererklärungen. Es ist ein wichtiges Dokument, das über Ihre finanzielle Lage und damit Ihren Erfolg Auskunft gibt. Zudem dient der Jahresabschluss der Feststellung, welche Gewinne dem Unternehmen entnommen werden können.

Für mich als Steuerberater ist die Erstellung von Jahresabschlüssen daher eine der wichtigsten Aufgaben. Denn Ihr Jahresabschluss beeinflusst Ihre Liquidität und ist Ihre Visitenkarte gegenüber Banken, dem Finanzamt und dem Rest der Wirtschaft.

Warum Sie mit einem Jahresabschluss von uns
erfolgreich Ihre Ziele verfolgen werden

Erfolgsfaktor #1: Jahresabschlusspolitik

Das Finanzamt will Ihre Gewinne besteuern, die Kapitalgeber wollen Erfolge sehen, u. s. w.

Jahresabschlusspolitik bedeutet, bilanzrechtliche, gesetzlich zulässige Wahlrechte und Aktionsparameter nach der Zielvorgabe unserer Mandanten auszunutzen. Mit der richtigen Jahresabschlusspolitik beeinflussen wir Ihre Steuerbelastung und rücken gleichzeitig Ihre Leistungen in das richtige Licht.

Ein unbedarft aufgestellter Jahresabschluss offenbart offene Flanken. Ein strategisch gut aufgestellter Jahresabschlusses hilft, die Steuerbelastung zu minimieren, Kredite leichter und preiswerter zu beschaffen und auch, lästige Betriebsprüfungen zu vermeiden.

Erfolgsfaktor #2: Jahresabschlussanalyse

Schwachstellen identifizieren – Erfolge ausbauen – Sachverhalte gestalten: In den Bilanzgesprächen mit unseren Mandanten ist der Jahresabschluss ein Controlling-Instrument für unsere Unternehmensberatung.

Durch Vergleiche mit Vorjahren können wir z. B. beurteilen, welche Entscheidungen richtig waren. Durch Branchenvergleiche lassen sich Schwachstellen finden. Ferner können wir Impulse für künftige unternehmerische Aktivitäten ableiten. Der Jahresabschluss wird so zur Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.

Der Jahresabschluss gibt Aufschluss über die Geschäftsentwicklung in der Vergangenheit und dient der Gestaltung Ihrer Zukunft.

Ein ordnungsgemäß erstellter Jahresabschluss ist ganz wesentlich für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.

Erfolgsfaktor #3: Jahresabschluss als Marketinginstrument

Wer kauft schon gerne die „Katze im Sack“? Vertrauen ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit. Transparenz und Offenheit schaffen Vertrauen, insbesondere bei Banken und Investoren. In den wenigsten Fällen genügt das Zahlengerüst der Jahresabschlusspolitik, um sich von einem Unternehmen ein aussagekräftiges Bild zu machen.

Insbesondere den Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften stellen wir einen Erläuterungsbericht nach den Anforderungen des § 18 KWG zur Seite, der den Leser verbal ausführlich über Hintergründe und wirtschaftliche Zusammenhänge informiert. Ferner legen wir der Bilanz häufig einen erläuternden Anhang bei, auch wenn dieser gesetzlich nicht gefordert wird.

Durch zusätzliche Erläuterungen lenken wir die Sichtweise auf die bilanzielle Vermögens- und Erfolgslage.

Erfolgsdokumentation
mit Brief und Siegel

Was wir als Steuerberater für Sie tun können:

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Erstellung Ihres Jahresabschlusses

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach Ihren Vorgaben. Ob Sie Ihre Buchführung selbst erstellt haben (Selbstbucher) oder durch uns anfertigen lassen, spielt keine Rolle.

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Erstellung Ihrer Steuerbilanz und E-Bilanz

Wir erstellen Ihre Steuerbilanz als Grundlage für Ihre betrieblichen Steuererklärungen und damit Ihre Besteuerung.

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Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses

Wir veröffentlichen oder hinterlegen Ihren Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger nach Ihren Vorgaben.

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Begleitung Ihrer Jahresabschlussarbeiten

Sie erstellen Ihren Jahresabschluss selbst und benötigen Unterstützung? Gerne unterstützen wir Sie, so wie Sie es benötigen.

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Präsentation Ihres Jahresabschlusses

Soll Ihr Jahresabschluss gut ankommen, ist es evtl. erforderlich, ihn persönlich gegenüber Banken, Gesellschaftern oder Investoren zu erläutern. Wir erledigen das für Sie oder helfen Ihnen.

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Unterstützung bei Erstellung des Lageberichts

Wir unterstützen Sie als Geschäftsführung bzw. Vorstand bei der Erstellung des Lageberichts.

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Jahresabschlusserstellung mit umfassenden Beurteilungen

Neben der Erstellung des Jahresabschlusses überzeugen wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise und bescheinigen Ihnen die Prüfung.

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Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilung

Neben der Erstellung des Jahresabschlusses beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität hin und bescheinigen dies.

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Jahresabschlusserstellung mit Erstellungsbericht

Wir erläutern verbal im Erstellungsbericht die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des Unternehmens und der Bilanzpositionen.

 

Einmal im Jahr muss jeder Unternehmer Bilanz ziehen.

Lassen auch Sie sich von uns beraten!

Klartext: Welche Arbeiten am Jahresabschluss notwendig sind

Jahresabschluss (Handelsbilanz)

Buchführungspflichtige Unternehmen müssen einen handelsrechtlichen Jahresabschluss aufstellen, bestehend aus Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften müssen ggf. zudem einen Anhang aufstellen. Der Jahresabschluss dient primär der Feststellung des entnahmefähigen Gewinns, aber auch der Information der Kapitalgeber.

Anhang

Der Anhang ist ein zwingender gesetzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften wie auch im Konzernabschluss. Der Anhang enthält Erklärungen und Ergänzungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Steuerbilanz

Eine Steuerbilanz (steuerrechtlicher Betriebsvermögensvergleich) muss erstellt werden, wenn besondere steuerrechtliche Vorschriften beim Ansatz und bei der Bewertung von Vermögensgegenständen zur Anwendung kommen. Der Gesetzgeber will so erreichen, dass Gewinne früher versteuert werden. Ob eine Steuerbilanz erstellt werden muss, hängt vom Einzelfall ab. Sind handelsrechtlicher Jahresabschluss und Steuerbilanz deckungsgleich, spricht man von einer „Einheitsbilanz“.

Lagebericht

Der Lagebericht ist ein eigenständiges Rechnungslegungsinstrument, der den Jahresabschluss um Informationen allgemeiner Art über den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft und Prognosen ergänzen soll.  Der Vorstand bzw. die Geschäftsführung muss z. B. die Entwicklung der Gesellschaft im Vergleich zum Gesamtmarkt und ihrem unmittelbaren wirtschaftlichen Umfeld einschätzen.

E-Bilanz

Nach § 5b EStG müssen alle Unternehmen den Inhalt der steuerlichen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermitteln. Diesen Datensatz nennt man E-Bilanz (elektronische Bilanz). Das Einreichen der Bilanz auf Papier wird grundsätzlich nicht mehr akzeptiert. Einzelheiten können unter www.esteuer.de nachgelesen werden.

Erstellungsbericht

Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses (Erstellungsbericht) unterrichtet umfassend über Art und Umfang der durchgeführten Jahresabschlussarbeiten und erläutert jede Position inhaltlich. Der Bericht wird nicht veröffentlicht. Adressat des Berichts ist die Geschäftsführung. Häufig wird ein Bericht auch von Kreditinstituten und Investoren angefordert, um die Hintergründe der Zahlen der Bilanz besser verstehen zu können.

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Steuerberater Moers Terminvereinbarung

Jana Leimkühler
Sekretariat

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